Die Wettbewerbsbedingungen von 2005/2008 behalten bis auf eine Änderung in Absatz 3, die bei der MHV 2014 mehrheitlich beschlossen wurde, weiterhin ihre Gültigkeit. Nachfolgend die aktualisierten Regeln:
Teilnahmeberechtigt sind nur FGO-Mitglieder. An der Bewertung dürfen auch
anwesende Gäste teilnehmen.
Jeder Teilnehmer darf maximal 3 Fotos einreichen, die am Wettbewerbsabend bis 20 Uhr vorliegen müssen.
Die eingereichten Fotos dürfen eine maximale Kantenlänge von 30 cm (z.B. 20x30 cm oder 30x30 cm) aufweisen. Ein Rand auf dem Foto ist zulässig. Die Bilder dürfen nicht passepartiert sein.
Aufnahmen und Elemente von eingereichtem Bildmaterial müssen von dem Fotografen selbst fotografiert worden sein. Die Verwendung grafischer Elemente ist nicht zulässig.
Eigene Bilder dürfen nicht beurteilt werden.
Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln schließen den Fotografen für die Teil-
nahme an den restlichen Wettbewerben eines Kalenderjahres aus.
Das Hochladen der Bilder auf der FGO-Homepage ist kein Bestandteil des Wettbewerbs.
Für den Inhalt der Bilder sind die Fotografen Eigenverantwortlich.
Die Bilder sind und bleiben Eigentum der Fotografen und dürfen ohne deren Genehmigung weder vervielfältigt oder anderweitig veröffentlich werden.
Bei Interesse an einem Bild info@fgo-dinslaken.de
Jahressieger:
Nach vier Bilderwettbewerbe wird am Jahresende der Fotograf als Jahressieger geehrt.
Es gewinnt der, der die meisten Punkte aus den Einzelwettbewerben auf seinem Konto hat.